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   BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 71/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9363
BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 71/97 (https://dejure.org/1997,9363)
BayObLG, Entscheidung vom 19.06.1997 - 2Z BR 71/97 (https://dejure.org/1997,9363)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 2Z BR 71/97 (https://dejure.org/1997,9363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
    Grundrisse, Schnitte und Ansichten als Gegenstand der Bauzeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1998, 377
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 35/93

    Anforderungen an Aufteilungsplan

    Auszug aus BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 71/97
    Der Aufteilungsplan soll sicherstellen, daß dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchrechts Rechnung getragen, also genau erkennbar gemacht wird, welche Räume zu welchem Sondereigentum gehören und wo die Grenzen von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum verlaufen (BGH NJW 1995, 2851, 2853; BayObLG Rpfleger 1993, 398 m.w.N.).

    Wie der Senat jedoch bereits entschieden hat (BayObLGZ 1980, 227, 229 f.; BayObLG Rpfleger 1993, 398 f.), sind regelmäßig Grundrisse, Schnitte und Ansichten vorzulegen (zu den Begriffen im einzelnen vgl. § 3 Abs. 2 Nrn. 2, 3 und 5 BayBau-VorlV).

    Dies gilt jedenfalls für Gebäude, in denen auch Sondereigentum begründet wird (BayObLG Rpfleger 1993, 398 f.; Lotter MittBayNot 1993, 144).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 71/97
    Der Aufteilungsplan soll sicherstellen, daß dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchrechts Rechnung getragen, also genau erkennbar gemacht wird, welche Räume zu welchem Sondereigentum gehören und wo die Grenzen von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum verlaufen (BGH NJW 1995, 2851, 2853; BayObLG Rpfleger 1993, 398 m.w.N.).
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