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BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 71/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
Grundrisse, Schnitte und Ansichten als Gegenstand der Bauzeichnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bayreuth, 18.04.1997 - 4 T 55/97
- BayObLG, 16.06.1997 - 2Z BR 71/97
- BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 71/97
Papierfundstellen
- DNotZ 1998, 377
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 35/93
Anforderungen an Aufteilungsplan
Auszug aus BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 71/97
Der Aufteilungsplan soll sicherstellen, daß dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchrechts Rechnung getragen, also genau erkennbar gemacht wird, welche Räume zu welchem Sondereigentum gehören und wo die Grenzen von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum verlaufen (BGH NJW 1995, 2851, 2853; BayObLG Rpfleger 1993, 398 m.w.N.).Wie der Senat jedoch bereits entschieden hat (BayObLGZ 1980, 227, 229 f.; BayObLG Rpfleger 1993, 398 f.), sind regelmäßig Grundrisse, Schnitte und Ansichten vorzulegen (zu den Begriffen im einzelnen vgl. § 3 Abs. 2 Nrn. 2, 3 und 5 BayBau-VorlV).
Dies gilt jedenfalls für Gebäude, in denen auch Sondereigentum begründet wird (BayObLG Rpfleger 1993, 398 f.; Lotter MittBayNot 1993, 144).
- BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94
Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …
Auszug aus BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 71/97
Der Aufteilungsplan soll sicherstellen, daß dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchrechts Rechnung getragen, also genau erkennbar gemacht wird, welche Räume zu welchem Sondereigentum gehören und wo die Grenzen von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum verlaufen (BGH NJW 1995, 2851, 2853; BayObLG Rpfleger 1993, 398 m.w.N.).